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Ratgeber · Sicherheit

Die G 107 Gasprüfung am Freizeitfahrzeug

Was wird geprüft, welche Fristen gelten und warum die Überprüfung der Flüssiggasanlage nach ÖNORM G 107 für Ihre Sicherheit entscheidend ist – verständlich erklärt.

Die G 107 auf einen Blick

Was
Wiederkehrende Überprüfung der Flüssiggasanlage im Freizeitfahrzeug
Grundlage
ÖNORM G 107 (Prüfung) · EN 1949 (Anlagennorm)
Intervall
empfohlen alle 2 Jahre
Für wen
Wohnmobil, Wohnwagen, Kastenwagen sowie Mobilheime mit Gasanlage nach EN 1949
Nachweis
Prüfbericht und Prüfplakette

Was ist die G 107 Gasprüfung?

In Freizeitfahrzeugen versorgt eine Flüssiggasanlage typischerweise Kocher, Heizung, Kühlschrank und Warmwasserboiler. Diese Anlage unterliegt im Betrieb Erschütterungen, Temperaturschwankungen und Alterung – Verbindungen können sich lösen, Schläuche spröde werden. Die G 107 ist die regelmäßige, standardisierte Überprüfung dieser Anlage auf Dichtheit und sichere Funktion.

Die Prüfung folgt der ÖNORM G 107. Sie legt fest, wie die wiederkehrende Überprüfung durchzuführen ist. Die zugehörige Anlagennorm EN 1949 regelt, wie eine Flüssiggasanlage in einem Freizeitfahrzeug installiert und ausgeführt sein muss. Beide gehören zusammen: Die EN 1949 beschreibt den Soll-Zustand, die G 107 überprüft ihn.

Geprüft werden nicht nur Wohnmobile, Wohnwagen und Kastenwagen, sondern auch Mobilheime, deren Gasanlage nach EN 1949 eingebaut wurde.

Warum ist sie so wichtig?

Eine undichte Gasanlage ist eine ernste Gefahr. Austretendes Flüssiggas kann sich entzünden und zu Brand oder Explosion führen; unvollständige Verbrennung kann geruchloses, giftiges Kohlenmonoxid freisetzen. Beides passiert oft unbemerkt – gerade im geschlossenen Innenraum eines Reisemobils oder Wohnwagens.

Der Kern in einem Satz: Die regelmäßige Prüfung erkennt Mängel, bevor sie gefährlich werden – damit Sie sicher heizen, kochen und reisen können.

Was wird bei der Prüfung kontrolliert?

Der genaue Prüfumfang ergibt sich aus der ÖNORM G 107. Im Wesentlichen umfasst die Überprüfung folgende Punkte:

  • Fachgerechter Einbau der Gasanlage nach EN 1949
  • Dichtheit der gesamten Gasanlage und aller Verbindungen
  • Zustand von Schläuchen, Leitungen und Verschraubungen
  • Druckregler und Sicherheitseinrichtungen
  • Fachgerechte Befestigung und Verlegung der Bauteile
  • Belüftung des Gaskastens und der Verbraucher
  • Funktion und Zustand der angeschlossenen Verbraucher

Nach bestandener Prüfung erhalten Sie einen Prüfbericht und eine Prüfplakette. Zusätzlich wird im Gasraum eine Plakette mit dem Termin der nächsten Prüfung angebracht. Die Plakette ist der sichtbare Nachweis – viele Campingplätze verlangen eine gültige Gasprüfung.

Welche Fristen gelten?

Eine Überprüfung sollte alle zwei Jahre durchgeführt werden – unabhängig vom Zulassungsdatum des Fahrzeugs kann die G 107 Überprüfung jederzeit durchgeführt werden. Es empfiehlt sich, die Prüfung vor der Reisesaison einzuplanen, damit die Anlage rechtzeitig einsatzbereit ist.

Tipp: Bei allen G 107 Prüfstellen bekommen Sie nicht nur eine Prüfplakette, sondern zusätzlich eine Plakette im Gasraum mit dem Termin der nächsten G 107 Prüfung – so haben Sie das Fälligkeitsdatum immer im Blick. Wer die Gasprüfung gemeinsam mit dem Frühjahrscheck erledigt, spart sich einen zweiten Werkstatttermin.

Wie läuft die Prüfung ab?

  1. Termin bei einem CFZ-Fachbetrieb oder einer G 107 Gasprüfstelle vereinbaren.
  2. Die Anlage wird nach ÖNORM G 107 systematisch überprüft.
  3. Festgestellte Mängel werden besprochen und können behoben werden.
  4. Nach bestandener Prüfung: Prüfbericht und neue Plakette.

Wer darf die G 107 durchführen?

Die Überprüfung ist von entsprechend geschulten, zugelassenen Prüfstellen durchzuführen. Jeder CFZ-Fachbetrieb ist G 107 Gasprüfstelle und führt die Überprüfung durch – die dafür nötige Sachkunde gehört zur Grundlage der CFZ-Zertifizierung. Ist die Prüfstelle entsprechend eingerichtet, kann sie auch die Erstabnahme durchführen und bei fehlender Konformitätserklärung des Herstellers die erforderliche Erklärung anfertigen. Damit ist die fachgerechte Prüfung ein gemeinsames Qualitätsmerkmal aller Betriebe im Netzwerk.

Häufige Fragen zur G 107

Ist die Gasprüfung in Österreich Pflicht?

In Österreich besteht momentan noch keine generelle Pflicht zur Gasprüfung. Manche Campingplätze verlangen jedoch bereits eine gültige Gasprüfung, weil ihnen von der Behörde vorgeschrieben wurde, dass nur geprüfte Fahrzeuge am Campingplatz stehen dürfen. Viel schwerwiegender ist ein anderer Umstand: Kommt es durch einen Schaden an der Gasanlage zu einem Unfall und Sie können keine Überprüfung vorweisen, besteht die Gefahr, dass Sie den Versicherungsschutz verlieren.

Wie oft muss geprüft werden?

Alle zwei Jahre sollte eine Überprüfung gemacht werden. Unabhängig vom Zulassungsdatum kann die G 107 Überprüfung jederzeit durchgeführt werden.

Was kostet die G 107 Gasprüfung?

Die Kosten der Gasüberprüfung sind vom Stundensatz der G 107 Prüfstelle abhängig. Eine wiederkehrende Überprüfung dauert je nach Aufwand 45 bis 60 Minuten, eine Erstabnahme zwischen 140 und 160 Minuten. Ihren genauen Preis erfahren Sie direkt bei Ihrer G 107 Prüfstelle.

Was ist eine Erstabnahme?

Eine Erstabnahme ist erforderlich, wenn Sie vom Hersteller keine Konformitätserklärung für die Gasanlage haben. In diesem Fall muss die Prüfstelle diese Erklärung anfertigen – das ist der Grund für den höheren Zeitaufwand gegenüber einer wiederkehrenden Überprüfung.

Was passiert, wenn die Anlage Mängel hat?

Festgestellte Mängel werden mit Ihnen besprochen und können vom Fachbetrieb behoben werden. Erst nach Behebung und bestandener Prüfung wird die Plakette ausgestellt.

Brauche ich die Plakette am Campingplatz?

Manche Campingplätze verlangen bereits einen gültigen Nachweis der Gasprüfung, weil ihnen die Behörde vorgibt, dass nur geprüfte Fahrzeuge stehen dürfen. Die Prüfplakette dient als sichtbarer Beleg; zusätzlich finden Sie im Gasraum eine Plakette mit dem Termin der nächsten Prüfung.

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