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Leistungen der CFZ-Fachbetriebe

Ein Freizeitfahrzeug ist kein PKW. Aufbau, Möbel, Wasser- und Gasanlage sowie die Bordtechnik brauchen speziell geschulte Techniker. Genau dafür sind CFZ-Fachbetriebe ausgebildet – von der Aufbaureparatur über den Zubehör-Einbau bis zur gesetzlich vorgeschriebenen Gasprüfung.

01 · Werkstatt

Reparatur & Aufbau

Das Herzstück jedes CFZ-Fachbetriebs: die fachgerechte Instandsetzung von Aufbau und Technik. Ob Feuchteschaden, undichte Dachnaht oder Unfallschaden – wir reparieren Wände, Dach und Boden in Sandwich- und Wabenblechtechnik, so wie es der Hersteller vorsieht.

  • Aufbau- & Karosseriereparatur (Sandwich, Wabenblech, GFK)
  • Dichtheitsprüfung und Behebung von Feuchteschäden
  • Unfallinstandsetzung inkl. Versicherungsabwicklung
  • Zeitwertreparaturen – wirtschaftlich und versicherungskonform
  • Wasser- & Sanitärtechnik: Tanks, Boiler, Leitungen
  • Bordelektrik, Heizung und Gasanlage
  • Möbel- & Innenausbau, Reparatur defekter Beschläge
  • Wartung & Service für Aufbau und Basisfahrzeug
Aufbaureparatur📷 Foto: Aufbaureparatur /
Werkstatt am Freizeitfahrzeug
Zubehör-Einbau📷 Foto: Zubehör-Einbau
(Solar, Markise, Klimaanlage)
02 · Nachrüstung

Zubehör & Einbau

Mehr Komfort, mehr Autarkie, mehr Sicherheit: CFZ-Fachbetriebe bauen Zubehör fachgerecht und nach Herstellervorgaben ein – damit Garantie und Dichtheit erhalten bleiben und alles zuverlässig funktioniert.

  • Solaranlagen, Bordbatterien & Ladetechnik (Autarkie)
  • Klimaanlagen und Zusatzheizungen
  • Markisen, Fahrradträger & Anhängevorrichtung
  • Rangierhilfen (Mover), Rückfahrkameras, Navigation
  • Sat- und WLAN-Anlagen
  • Individuelle Aus- & Umbauten, auch für Selbstausbauer
03 · Sicherheit & Prüfungen

Prüfungen nach Norm

Sicherheit ist Pflicht – und unser gemeinsames Qualitätsmerkmal. Jeder CFZ-Fachbetrieb ist G 107 Gasprüfstelle. Ausgewählte Betriebe bieten zusätzlich die §57a-Begutachtung an.

Bei allen CFZ-Fachbetrieben

G 107 Gasüberprüfung

Die wiederkehrende Überprüfung der Flüssiggasanlage an Wohnmobil und Wohnwagen ist alle zwei Jahre Pflicht. Sie prüft Dichtheit und Funktion der gesamten Anlage – mit Prüfbericht und Plakette als Nachweis auf jedem Campingplatz.

Prüfgrundlage: ÖNORM G 107 · Anlagennorm: EN 1949
Bei ausgewählten Betrieben

§57a-Begutachtung („Pickerl“)

Die wiederkehrende Begutachtung nach §57a KFG erhalten Sie bei ausgewählten CFZ-Fachbetrieben mit eigener Prüfstelle – bequem gemeinsam mit der Gasprüfung an einem Ort. Fragen Sie den Fachbetrieb in Ihrer Nähe, ob er §57a anbietet.

Rechtsgrundlage: §57a KFG 1967

Finden Sie den Fachbetrieb in Ihrer Nähe

Die Leistungen führen die selbstständigen CFZ-Fachbetriebe vor Ort aus. Wählen Sie Ihren Betrieb und vereinbaren Sie direkt einen Termin.

Zu unseren Fachbetrieben

Nur eine Gasprüfung fällig?

Alle G 107 Gasprüfstellen in Österreich finden Sie gebündelt auf gasprüfstellen.at – viele davon sind zertifizierte CFZ-Fachbetriebe.